AGB

AGB – SRC Büromaschinen AG

Reparatur-Service

Ein zu reparierendes Produkt oder eine Einheit davon (nachfolgend Produkte genannt) ist mit einem Lieferschein (Reparaturauftrag), wenn ein Garantieanspruch geltend gemacht wird, zusammen mit dem Garantienachweis möglichst in der Originalverpackung an das SRC Büromaschinen AG zuzustellen.

Der Kunde ist verantwortlich für die vorgängige Erstellung von Sicherungskopien gespeicherter Daten und Programmen. SRC kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass gespeicherte Daten, Programme und Parametrisierung durch die Reparaturarbeiten oder Tests unverändert bleiben.

Der Kunde trägt das Risiko und die Haftung für Verlust und Beschädigung des Produktes während dem Transport zum SRC Service Center. SRC trägt das Risiko für den Rücktransport zum Kunden.

Dieser Auftrag ermächtigt SRC, die Instandsetzung vorzunehmen und das reparierte Produkt an die angegebene Adresse zurückzusenden. Dabei kommen zusätzlich folgende Bestimmungen zur Anwendung:

Während der Garantiedauer: die entsprechenden Garantiebestimmungen des Herstellers.

Während der Dauer eines Wartungsvertrages: die Bestimmungen des entsprechenden Wartungsvertrages.

In allen anderen Fällen erfolgt die Annahme und Ausführung von Reparatur-Arbeiten gemäss folgenden Bestimmungen:

Für kostenpflichtig auszuführende Reparaturen erstellt SRC auf Wunsch eine Kostenschätzung. Wird die Reparatur vom Kunden nicht in Auftrag gegeben, stellt SRC für die Bearbeitung und Diagnose folgende Beträge in Rechnung:

CHF 160.– Für Grossformatdrucker

CHF 130.– A3 Laser und Tintenstrahl, Scanner, 3D-Drucker, PC und Laptop

CHF 90.– Für A4 Laser und Tintenstrahl.

CHF 60.– Kleingeräte

Allfällige Transportkosten (Hin- und Rückweg) werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.

Reparaturaufträge werden während der normalen Arbeitszeit (Mo. bis Fr. 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr) entgegengenommen und im Rahmen der Verfügbarkeit geeigneten Personals und Materials ausgeführt.

Für die Reparatur benötigte Ersatzteile werden mit einer Garantie von 90 Tagen verkauft. Die Garantieverpflichtung der SRC beschränkt sich auf den Ersatz derjenigen Teile, die vom Kunden innert der Garantieperiode ohne Verzug als defekt gemeldet und von der SRC ebenfalls als defekt befunden werden.

SRC übernimmt keine Gewähr dafür, dass Maschinen bzw. Programme im Anschluss an solche Serviceleistungen betriebstüchtig sind und ohne Unterbruch und Fehler funktionieren. Sind die von der SRC gemäss diesen Bedingungen erbrachten Serviceleistungen aufgrund eines Verschuldens des SRC Personal fehlerhaft, und/oder treten dadurch Schäden an den betroffenen Maschinen bzw. Programmen auf, so wird die SRC – unter Ausschluss jeder weitergehenden Garantieverpflichtung und Haftung – die vom Kunden schriftlich angezeigten Schäden oder Fehler beseitigen. Die SRC schliesst jede Haftung für Schäden an aufgezeichneten Daten sowie für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, ausdrücklich aus. Jede weitergehende Garantie wird wegbedungen.

Die Rechnungsstellung für Serviceleistungen nach Aufwand erfolgt immer an den Auftraggeber. Rechnungsbeträge sind fällig bei Erhalt der Rechnung und sind so zu zahlen, dass sie der SRC innert angegeben Tagen ab Rechnungsdatum zur Verfügung stehen.

Handelswaren

1. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.1. Für den Geschäftsverkehr zwischen der SRC Büromaschinen AG und dem Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. SRC Büromaschinen AG ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Anderslautende Bedingungen, welche vom Besteller übersandt werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, haben nur mit unserer jeweiligen schriftlichen Zustimmung Gültigkeit.

2. Preise

2.1. Die SRC Büromaschinen AG kommuniziert dem Kunden den für das Produkt aktuell geltenden Referenzpreis zzgl. der vorgezogenen Recycling Gebühr (vRG).

2.2. Die vRG basiert auf dem Referenzpreis exkl. MwSt. gemäss offizieller Bestimmung SWICO, ohne Berücksichtigung zusätzlicher Rabatte oder Projektpreise

2.3. Verbindlich sind jedoch ausschliesslich die in unseren Bestätigungen genannten Preise.

3. Bestellungen

3.1. Bestellungen bei der SRC Büromaschinen AG können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

3.2. Die Bestellung ist grundsätzlich gültig, wenn sie von der SRC Büromaschinen AG schriftlich bestätigt ist.

3.3. Bei Auslieferung oder Abholung innerhalb drei Arbeitstagen nach Bestellungseingang erfolgt keine Auftragsbestätigung.

4. Auslieferung

4.1. Die Auslieferung erfolgt ab Lager SRC Büromaschinen AG oder durch einen beauftragten Distributor. Die Verfügbarkeit und Lieferbarkeit kann nicht garantiert werden. Die angegebenen Liefertermine sind als Richtwerte zu verstehen. Die SRC Büromaschinen AG übernimmt keine Haftung für Schäden aus verspäteten Lieferungen.

4.2. Die Frachtkosten und die Verpackung sind in den Preisen nicht enthalten und gehen bis zu einem Rechnungsbetrag von CHF 5000.00 zu Lasten des Bestellers.

4.3. Expresslieferungen/Reparaturen werden zusätzlich verrechnet.

4.4. Bei Teil- und Rückstandslieferungen werden keine Frachtkosten verrechnet.

5. Annahme der Lieferung

5.1. Reklamationen einer Lieferung sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ankunft der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen.

5.2. Die Lieferungen sind gegen Transportschäden versichert. Sendungen mit allfälligen Schäden sind sofort dem betreffenden Transportunternehmen zwecks Erstellung des Schadenprotokolls anzumelden.

6. Rücksendungen

6.1. Rücksendungen (spätestens sieben Tage nach Lieferung) sind nur nach vorheriger Absprache mit der SRC Büromaschinen AG zulässig. Nach Ablauf der sieben Tage werden grundsätzlich keine Produkte mehr zurückgenommen.

6.2 Rücksendungen haben stets in der Originalverpackung zu erfolgen.

6.3. Sollte die Rücksendung nicht komplett sein, oder die Originalverpackung Schäden aufweisen, behält sich die SRC Büromaschinen AG das Recht vor, die Sendung zu retournieren oder einen angemessenen Betrag für die Instandstellung zu verrechnen.

7. Garantie und Reparaturen

7.1. Auf alle Produkte gilt die vom Hersteller vorgeschriebene Garantie. Die SRC Büromaschinen AG übernimmt keine über die jeweilige Herstellergarantie gehende Garantieverpflichtung.

7.2 Bei Reparaturen die SRC Büromaschinen AG im Auftrage des Herstellers durchführt gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Herstellers.

7.3. Es besteht keine Garantieverpflichtung bei Beschädigung wegen Stromunterbrüchen, von aussen einwirkender Ereignisse, Abnutzung, sowie bei abgeänderten oder durch Fremdpersonen reparierten Produkte.

7.4 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einer notwendiger Formatierung oder Auswechslung der Harddisk die Sicherung der Daten Sache des Kunden ist. Alternativ kann der Kunde die SRC Büromaschinen AG mit der Sicherung oder Wiederherstellung der Daten, soweit dies möglich ist, beauftragen.

7.5. Während einer Reparatur werden keine Ersatz-Geräte von der SRC Büromaschinen AG zur Verfügung gestellt.

8. Bezahlung

8.1. Der Faktura Betrag ist innert angegebenen Fristen rein netto zu begleichen.

8.2. Das Zurückhalten von Zahlungen auf Grund irgendwelcher Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.

8.3. Die Ware bleibt Eigentum der SRC Büromaschinen AG bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung.

8.4. Bei Überschreiten der Zahlungstermine steht der SRC Büromaschinen AG ein Verzugszins von 8% zu, und weitere Auslieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen. Für jede mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

9. Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Birmenstorf, Gerichtsstand ist Baden. Die SRC Büromaschinen AG ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu beklagen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle älteren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

CH-5413 Birmenstorf 18.04.2019

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